Der Fastenmonat Ramaḍān

Datum: 28. Februar 2025 – 30. März 2025Zeit: Ganztägig

Der Fastenmonat Ramaḍān ist der 9. Monat des islamischen Kalenders. In dieser Zeit kommen praktizierende Muslime ihrer Verpflichtung nach, den ganzen Monat zu fasten. Dazu heißt es im Koran: „Ihr, die ihr glaubt, euch ist das Fasten vorgeschrieben wie schon denen vor euch – Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig!“1 [Koran: al-Baqara – Die Kuh 2/183] Die tägliche Fastenzeit vollzieht sich dabei von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Während der Fastenzeit ist dabei dem Gläubigen Essen, Trinken und die Intimität mit dem Ehepartner untersagt. Dabei geht aus der sunnitischen Hadith-Literatur der versprochene Lohn hervor, den Gott für jenen Gläubigen, der besonders auf die Nachtgebete im Ramaḍān bedacht ist, bereithält. Der Prophet Muhammad soll dazu gesagt haben: „Wer auch immer darin [im Ramaḍān] aus aufrichtigem Glauben und in der Hoffnung auf Gottes Lohn nachts betet, dem werden alle seine früheren Sünden vergeben.“ [überliefert von Buḫārī] Neben dem Fasten ist zudem das Gebet der Erholung (at-tarāwīḥ), welches von Sunniten nach dem Nachtgebet (al-ʿišāʾ) in der Moschee gebetet wird,  charakteristisch. In diesem Gebet gilt die Gepflogenheit täglich einen Teil des Korans zu rezitieren, sodass dieser am Ende des Fastenmonats fertiggelesen wird. Schiiten lehnen dagegen die Praktik des freiwilligen Tarāwīḥ-Gebets ab. Besonders gegen Ende des Fastenmonats spenden die Gläubigen die sogenannte Läuterungsgabe des Fastenbrechens (zakāt al-fitr bzw. ṣadaqat al-fiṭr), um den Armen und Bedürftigen zu helfen; die Läuterungsgabe gilt im islamischen Recht als Pflicht.

1 Übersetzung nach Hans Zirker.

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Datum:
28. Februar 2025 – 30. März 2025
Zeit:
Ganztägig
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IK digital - Islam